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Zulassungsvoraussetzungen

Für die Ausbildung zum Erzieher musst Du folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
  • der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung.
  • Nachweis einer mindestens zwölfjährige schulische/berufliche Vorbildung
  • Bestandene Aufnahmeprüfung

Das für das Schulwesen zuständige Ministerium kann auf Vorschlag der Schule Ausnahmen von den Aufnahmevoraussetzungen genehmigen, wenn der Bewerber einen den nach § 39 Absatz 1 ThürFSO geforderten Voraussetzungen gleichwertigen Bildungsstand und beruflichen Werdegang nachweisen kann. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden.

Schneller Überblick

Ausbildungsbeginn
01. August

Ausbildungsdauer
3 Jahre

Schulgeld
50 Euro/Monat

Abschluss
Staatl. anerkannte/r
Erzieher/in

Einsatzgebiete
- Kindertagesstätten
- Schulhorte
- Freizeiteinrichtungen
- Sozialpädagogische
  Einrichtungen
- Frühfördereinrichtungen
- Förderschulen
- Rehakliniken
- Therapiezentren
- Physiotherapiepraxen
- Einrichtungen der
  Altenpflege
- Sonderpädagogische 
  Einrichtungen
- Sport-, Freizeit- und
  Wellnesseinrichtungen