Für die Ausbildung zum Erzieher musst Du folgende Voraussetzungen mitbringen:
Das für das Schulwesen zuständige Ministerium kann auf Vorschlag der Schule Ausnahmen von den Aufnahmevoraussetzungen genehmigen, wenn der Bewerber einen den nach § 39 Absatz 1 ThürFSO geforderten Voraussetzungen gleichwertigen Bildungsstand und beruflichen Werdegang nachweisen kann. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden.
Ausbildungsbeginn
01. August
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Schulgeld
50 Euro/Monat
Abschluss
Staatl. anerkannte/r
Erzieher/in
Einsatzgebiete
- Kindertagesstätten
- Schulhorte
- Freizeiteinrichtungen
- Sozialpädagogische
Einrichtungen
- Frühfördereinrichtungen
- Förderschulen
- Rehakliniken
- Therapiezentren
- Physiotherapiepraxen
- Einrichtungen der
Altenpflege
- Sonderpädagogische
Einrichtungen
- Sport-, Freizeit- und
Wellnesseinrichtungen